Tipps - Steuer/Selbstständigkeit
Du möchtest dein eigener Chef sein und selbstständig als Promoter, Model oder Hostess arbeiten? Du möchtest auftragsbezogen und auf eigenes Risiko als Einzelunternehmer tätig sein?
Hier ein paar Infos und Tipps, die dir den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern:
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Bedenke, dass du als Selbstständiger zwar mehrere Aufträge gleichzeitig annehmen kannst, aber allen vertraglichen Verpflichtungen auch nachkommen musst.
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Ziehe in Betracht: das unternehmerische Risiko (Ausfall bei Krankheit, Schäden, die du während eines Auftrags verursacht hast) und auch deine Altersvorsorge liegen in deiner Verantwortung.
 
Du bist entschlossen?
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Sprich mit einem Steuerberater und /oder dem Finanzamt darüber, wie deine Selbstständigkeit steuerlich behandelt wird.
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Arrangier ein Informationsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Möglicherweise kannst du Fördermittel beantragen.
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Vereinbare ein Beratungsgespräch zur Existenzgründung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
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Melde ein Gewerbe beim Ordnungsamt an, das dein zuständiges Finanzamt meist automatisch informiert.
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Lass dir von deinem Finanzamt schriftlich eine Steuernummer zuschicken, unter der deine Umsätze aus gewerblicher Tätigkeit geführt werden.
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Fülle den Fragebogen aus, den dir dein Finanzamt zur steuerlichen Erfassung zuschickt. Musterformulare kannst du dir unter Downloads herunterladen.
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Sicher dich ab:
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mit einer privaten Krankenversicherung, alternativ einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
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mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
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einer Unfallversicherung, ggf. Betriebsunterbrechungsversicherung
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einer Betriebshaftpflichtversicherung, die für Schäden haftet, die im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit entstanden sind.
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Rentenversicherung, alternativ kapitalbildende Lebensversicherung
Und was ist sonst noch gut zu wissen?
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Die zuständige Berufsgenossenschaft setzt sich mit dir nach erfolgter Gewerbeanmeldung auch automatisch in Verbindung. Allerdings entstehen hier nur dann Kosten, wenn du eigene Mitarbeiter beschäftigst.
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Gleiches gilt für die IHK. Plan, je nach Jahresüberschuss (ab 5.000 Euro) einen Pflichtbeitrag ab ca. 50 Euro ein.
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Wenn du als Promoter Umgang mit offenen Lebensmitteln hast, brauchst du zusätzlich eine Belehrung vom Gesundheitsamt, bekannt auch als Gesundheitszeugnis. Das ist eine Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsseuchenschutzgesetz. Sie kostet zwischen 25-40 Euro.
Alle Ausgaben, die rund um die Anmeldung und Betriebseröffnung anfallen, kannst du später als Betriebsausgaben in deiner Gewinnermittlung berücksichtigen. Insgesamt solltest du im ersten Jahr inkl. Gesundheitszeugnis, Gewerbeanmeldung und Handelskammerbeitrag je nach Stadt oder Gemeinde mit ca. 100 - 150 Euro rechnen.
 
Was du sonst noch wissen solltest:
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es gilt immer: Bezahlung nur gegen Rechnung.
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die Rechnungssumme wird dir ohne Sozialversicherungs-Abzüge überwiesen, da du dich selber versichern musst.
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du hast grundsätzlich die Pflicht, Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen zu berechnen und abzuführen. Das ist verbunden mit der Möglichkeit, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) in der Umsatzsteuererklärung zu verrechnen.
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du kannst alternativ als Kleinunternehmer innerhalb bestimmter Umsatzgrenzen beim Finanzamt eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 Abs. 2 UstG beantragen.
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dir wird kein Honorar gezahlt, wenn du nicht arbeiten kannst.
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du hast keinen Anspruch auf Urlaub.
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du haftest weitgehend, falls du den Auftrag schlecht- oder nicht erfüllt hast.
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du bist immer verpflichtet, eine Einkommen- und Gewerbesteuererklärung abzugeben und die entsprechenden Steuern eigenverantwortlich abzuführen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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