Honorare für Selbstständige
Die Honorare gelten für abgeschlossene, einzelne Aktionsaufträge auf Stunden- oder Tageshonorarbasis. Sie richten sich nach Art, Umfang, Anforderung und Qualität der Leistung und sind vorher von der Agentur festgelegt und in der Aktionsausschreibung ausgewiesen.
Bitte prüfe vor jeder Zusage kritisch, ob der vorgeschlagene Betrag deiner Kalkulation und Vorstellung entspricht. Lehnst du eine Aktion ab, hat das keinen Einfluss auf weitere Anfragen.



Über den Tagessatz hinaus, vergüten die Agenturen meist:
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die Teilnahme an einem Aktions-Kick-Off
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Mehrleistungen, wenn die Aktionszeit den vereinbarten Rahmen überschreitet
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Sprit für Fahrten mit dem privaten Auto, wenn kein Aktionsfahrzeug gestellt werden konnte
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lange Fahrtstrecken zwischen deinem Firmensitz und dem Einsatzort
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Auslagen gegen Beleg, falls das vorab für die Aktion ausdrücklich vereinbart wurde
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erfolgs- und/oder qualitätsabhängige Zusatzvergütungen, wie z.B. Boni und Prämien nach der Aktion
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bei manchen Agenturen eine Pauschale für Reinigung der Aktionskleidung und für Kommunikation wie Telefon und Porto, kurz R-T-P.
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und oft auch vorher vereinbarte Pauschalen pro Aktionstag oder pro verkauftem Produkt
Gehalt für Arbeitsverhältnisse auf Zeit
Manche Jobangebote laufen über deine Lohnsteuerkarte. In der Ausschreibung schreiben die Agenturen dann einen Brutto-Verdienst pro Tag, Woche oder Monat aus.
Was netto für dich übrig bleibt, hängt von deiner Steuerklasse, also von deinen persönlichen Verhältnissen ab.
Bei so genannten "kurzfristigen Arbeitsverhältnissen", die weniger als 50 Tagen im Jahr dauern, fallen beispielsweise keine Sozialabgaben an - du zahlst dann nur deine Lohnsteuer.
Grundsätzlich gilt: Lass dich zu diesem Thema von Fachleuten oder Vereinen beraten, um individuell für dich die richtige Antwort zu finden.